Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Der Vorstand hat insbesonders folgende Aufgaben:
- Vertretung des Vereins: Der Vorstand vertritt den Verein rechtlich nach außen.
- Mitgliederverwaltung: Dazu gehören die Aufnahme, das Austreten und der Ausschluss von Mitgliedern.
- Weitere Aufgaben:
- Einberufen der Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Feste und Projekte vorbereiten
- Genehmigungen einholen
- Informationen an Gemeinde, Feuerwehr und Polizei weiterleiten
- Buchführung, Erstellung des Jahresberichts- und der Jahresrechnung