Vorstand

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Der Vorstand hat insbesonders folgende Aufgaben:

  • Vertretung des Vereins: Der Vorstand vertritt den Verein rechtlich nach außen.
  • Mitgliederverwaltung: Dazu gehören die Aufnahme, das Austreten und der Ausschluss von Mitgliedern.

 

  • Weitere Aufgaben:
  • Einberufen der Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • Feste und Projekte vorbereiten
  • Genehmigungen einholen
  • Informationen an Gemeinde, Feuerwehr und Polizei weiterleiten
  • Buchführung, Erstellung des Jahresberichts- und der Jahresrechnung