Mitglied werden

Mitglieder können einzelne Personen, Personengemeinschaften und juristische Personen werden, die ihr Interesse am Zweck des Vereins bekunden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Der Verein umfasst ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, jugendliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die die Mitgliedschaft erworben und das 18.Lebensjahr vollendet haben. Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen, die die Mitgliedschaft erworben haben.
Kinder und Jugendliche Mitglieder sind natürliche Personen, die die Mitgliedschaft erworben aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie erhalten die Mitgliedschaft automatsch, wenn ihre Eltern der Dorfgemeinschaft angehören.
Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste um den Verein, insbesondere zur Erfüllung seiner Aufgaben erworben haben, können durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes, der einer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung bedarf, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

Der Antrag auf Mitgliedschaft in der Dorfgemeinschaft kann hier heruntergeladen werden PDF

Die Datenschutzbestimmungen können hier heruntergeladen werden PDF