Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Der Vorstand hat insbesonders folgende Aufgaben:
- Einberufen der Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Feste und Projekte vorbereiten
- Genehmigungen einholen
- Informationen an Gemeinde, Feuerwehr und Polizei weiterleiten
- Buchführung, Erstellung des Jahresberichts- und der Jahresrechnung