Vorstand

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Der Vorstand hat insbesonders folgende Aufgaben:

  • Einberufen der Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • Feste und Projekte vorbereiten
  • Genehmigungen einholen
  • Informationen an Gemeinde, Feuerwehr und Polizei weiterleiten
  • Buchführung, Erstellung des Jahresberichts- und der Jahresrechnung